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Im Gewerbe darf nur umgelegt werden, was im Mietvertrag steht. Wir kaufen den Anspruch.

Anders als bei Wohnraum gibt es im Gewerbe keinen gesetzlichen Katalog umlagefähiger Kosten. Was nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist nicht umlagefähig. Wir kaufen Ihre Rückforderungsansprüche zum Festpreis: rückwirkend für die offenen Abrechnungsjahre und im Voraus für die kommenden.

Anspruch schätzen

Für Gewerbemieter ab 1.000 m² · Fester Kaufpreis · Kein Risiko

Modellrechnung · Bürofläche 6.200 m² · 3 Abrechnungsjahre

Nicht vereinbarte Kostenarten19.800 €
Instandhaltung und Verwaltung16.400 €
Fehlerhafter Umlageschlüssel13.700 €
Rechen- und Abgrenzungsfehler9.800 €
CO₂-Erstattung nach § 8 CO2KostAufG8.700 €

Summe der bezifferten Rückforderungsansprüche

68.400 €

Illustratives Beispiel. Unser konkretes Kaufangebot ermitteln wir im Einzelfall.

Warum gewerbliche Abrechnungen so fehleranfällig sind

Kein gesetzlicher Katalog

Bei Wohnraum regelt die Betriebskostenverordnung abschließend, was umgelegt werden darf. Im Gewerbe gilt allein der Mietvertrag. Was dort nicht ausdrücklich vereinbart ist, darf nicht abgerechnet werden.

Komplexe Umlageschlüssel

Gemischt genutzte Objekte, Leerstand, Center-Management, wechselnde Flächen. Je komplexer der Schlüssel, desto schwerer ist nachzuvollziehen, ob der Anteil korrekt auf Ihre Fläche entfällt.

Niemand prüft

Die Abrechnung geht in die Buchhaltung und wird bezahlt. Eine echte Prüfung erfordert Gewerbemietrecht und Tage an Zeit – beides fehlt im Tagesgeschäft.

Ankaufsumfang

Was wir ankaufen

Wir kaufen Ansprüche aus den offenen Abrechnungsjahren – Rückforderungen aus fehlerhaften Abrechnungspositionen sowie CO₂-Erstattung nach § 8 CO2KostAufG. Genau diese werden im Kaufvertrag einzeln benannt.

Nicht vereinbarte Kostenarten

Umgelegt werden darf nur, was im Mietvertrag steht – im Gewerbe gibt es keinen gesetzlichen Kostenkatalog.

Instandhaltung und Verwaltung

Reparaturen und Verwaltungspauschalen sind nur umlagefähig, wenn der Mietvertrag sie ausdrücklich vorsieht.

Umlage- und Flächenschlüssel

Zahlen Sie einen zu hohen Anteil der Gemeinschaftskosten?

Rechen- und Abgrenzungsfehler

Doppelbelastungen, falsche Zeiträume, fehlerhafte Vorauszahlungen.

CO₂-Kostenerstattung nach § 8 CO2KostAufG

Seit 2023 müssen sich Vermieter bei Gas- und Ölheizung zur Hälfte an den CO₂-Kosten beteiligen. Versorgen Sie sich selbst mit Wärme, steht Ihnen ein gesetzlicher Erstattungsanspruch von 50 % zu.

Verfallsfrist: zwölf Monate nach Ihrer Energieabrechnung. Danach ist ein Ankauf nicht mehr möglich – alle übrigen Ansprüche aus den offenen Abrechnungsjahren können wir auch später noch bewerten.

Zeiträume

Welche Zeiträume wir ankaufen

Rückwirkend — die offenen Abrechnungsjahre

Wie weit wir zurückgehen können, entscheidet der Einzelfall: die Abrechnungs- und Einwendungsfristen Ihres Mietvertrags und der Zugang der Abrechnungen. Häufig sind es die letzten drei Jahre, manchmal weniger, gelegentlich mehr. Das klären wir bei der Sichtung.

Ausnahme: Der CO₂-Erstattungsanspruch nach § 8 CO2KostAufG verfällt bereits zwölf Monate nach Ihrer Energieabrechnung. Diese Position eilt.

Vorausschauend — bis zu fünf kommende Jahre

Der CO₂-Erstattungsanspruch entsteht jede Abrechnungsperiode neu, solange fossil geheizt wird. Wir kaufen ihn auch für kommende Jahre und zahlen den Kaufpreis in einer Summe im Voraus.

Damit ist die Zwölf-Monats-Frist für Sie erledigt. Die übrigen Positionen bewerten wir weiterhin je Abrechnungsjahr.

Ablauf

So funktioniert’s

01

Erstgespräch

Wir klären Objekt, Vermieter und Heizungsart.

02

Sichtung

Sie zeigen uns Ihre Unterlagen, wir bewerten intern.

03

Kaufangebot

Sie erhalten einen konkreten Festbetrag.

04

Kaufvertrag und Auszahlung

Abtretung nach § 398 BGB, danach ist es unsere Forderung.

Rechner

Berechnen Sie Ihr Potenzial in 20 Sekunden

4.000 m²
1.000 m²50.000 m²
4,0 €/m²/Monat
2 €8 €

Geschätzte Rückforderungsansprüche · Modellannahme 3 Abrechnungsjahre

17.280 € bis 46.080 €

Nicht vereinbarte Kostenartenbis zu 13.824 €
Instandhaltung und Verwaltungbis zu 11.520 €
Umlage- und Flächenschlüsselbis zu 9.216 €
Rechen- und Abgrenzungsfehlerbis zu 6.912 €
CO₂-Erstattung nach § 8 CO2KostAufGbis zu 4.608 €

Indikative Schätzung des gesetzlichen Anspruchs. Unser konkretes Kaufangebot ermitteln wir im Einzelfall. Wie viele Abrechnungsjahre in Ihrem Fall offen sind, klären wir bei der Sichtung.

Für die Pilotphase vormerken

Ihr Nutzen

Was der Verkauf für Sie bedeutet

Sie verkaufen uns Ihre Rückforderungsansprüche aus der gewerblichen Nebenkostenabrechnung und erhalten einen festen Kaufpreis – ohne Vorabkosten, Beteiligung an späteren Erlösen oder Rückzahlungspflicht.

Unsere Forderung, unser Risiko

Nach dem Verkauf ist es unsere Forderung. Wir tragen die Kosten, das Prozessrisiko und die Auseinandersetzung mit dem Vermieter. Die rechtliche Durchsetzung führen wir über eine beauftragte Kanzlei – auf unsere Rechnung, nicht auf Ihre. Der Kaufpreis bleibt bei Ihnen, unabhängig vom Ergebnis.

Klarer Kaufvertrag

Fester Kaufpreis, einzeln benannte Ansprüche aus den Abrechnungen der letzten drei Jahre, Abtretung nach § 398 BGB – keine Nachforderung, keine Rückzahlungspflicht, keine Beteiligung an späteren Erlösen.

Ihr Mietverhältnis bleibt unberührt

Verkauft wird ausschließlich der Zahlungsanspruch – nicht Ihr Mietvertrag. Miete und Vertragsbedingungen bleiben unverändert; die Auseinandersetzung führt Nebenwert als Forderungsinhaber, nicht Sie.

Kalkulierbar für Ihre Buchhaltung

Ein fester, im Kaufvertrag benannter Einmalbetrag statt jahrelanger Auseinandersetzung – planbar, sauber zu buchen und ohne laufende Aufwendungen für Prüfung, Anwalt oder Gutachter.

Selbst prüfen oder Nebenwert

Selbst prüfenMit Nebenwert
ZeitaufwandTage in der BuchhaltungUnterlagen zeigen, fertig
KostenrisikoAnwalt, Gutachter, GerichtKeins
GeldzuflussUngewiss, nach MonatenFester Kaufpreis
FachwissenGewerbemietrecht nötigBei uns
Verhältnis zum VermieterBelastet durch eigene ForderungNebenwert führt die Auseinandersetzung als Forderungsinhaber
Transparenz–Im Kaufvertrag einzeln benannter Anspruch

Pilotphase Q4 2026

Wir starten im vierten Quartal 2026 mit einer begrenzten Zahl von Betrieben. Wer jetzt auf die Liste kommt, wird zuerst bewertet – bevor weitere Ansprüche verjähren. Der Anspruch nach § 8 CO2KostAufG verfällt zwölf Monate nach Ihrer Energieabrechnung.

Melden Sie sich unverbindlich vor. Unterlagen benötigen wir erst später – wenn es um ein konkretes Kaufangebot geht.

  • Keine Vorabkosten
  • Fester Kaufpreis
  • Kein Risiko für Sie

So geht es nach dem Absenden weiter

  1. 1.Eingangsbestätigung per E-Mail mit Referenznummer
  2. 2.Kurzes Erstgespräch zu Objekt, Vermieter und Heizungsart
  3. 3.Rückmeldung, ob Ihr Objekt für die Pilotphase in Frage kommt

Fragen vorab? kontakt@nebenwert.com

Für die Pilotphase vormerken lassen

Tragen Sie sich unverbindlich ein. Wir melden uns für ein kurzes Erstgespräch und sagen Ihnen, ob Ihr Objekt für die Pilotphase in Frage kommt.

Unverbindlich. Wir nehmen in dieser Phase keine Unterlagen entgegen und schließen keine Verträge.

Häufige Fragen

Ihr Anspruch. Unser Risiko. Ihr fester Kaufpreis.

Termin vereinbaren