Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nebenwert GmbH – Ankauf von Erstattungsansprüchen aus gewerblichen Nebenkostenabrechnungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Nebenwert GmbH (nachfolgend „Nebenwert") und ihren Kunden.
(2) Das Angebot von Nebenwert richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher sind vom Angebot ausgeschlossen.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Nebenwert stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Abtretungs- und Forderungskaufverträge, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Leistungen von Nebenwert
(1) Nebenwert kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Erstattungsansprüche von Gewerbemietern, insbesondere Ansprüche gegen den Vermieter nach § 8 CO2KostAufG, gegen Zahlung eines festen Kaufpreises und lässt sich diese nach § 398 BGB abtreten.
(2) Nebenwert erbringt keine Rechtsdienstleistungen und keine Prüfung für den Kunden. Die Sichtung und Bewertung der übermittelten Unterlagen dient ausschließlich der eigenen Kaufpreiskalkulation von Nebenwert. Ein Anspruch des Kunden auf Prüfung, Bewertung, Auskunft oder Durchsetzung besteht nicht.
(3) Die Sichtung der Unterlagen und die Abgabe eines Kaufangebots sind für den Kunden kostenlos und unverbindlich. Beispielrechnungen und der Online-Rechner auf der Website sind unverbindliche Schätzungen.
(4) Die rechtliche Durchsetzung der erworbenen Ansprüche erfolgt nach dem Kauf im eigenen Interesse von Nebenwert durch eine von Nebenwert beauftragte Rechtsanwaltskanzlei.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Übermittlung von Unterlagen über die Website ist eine unverbindliche Anfrage des Kunden an Nebenwert zur Abgabe eines Kaufangebots.
(2) Nebenwert unterbreitet nach Sichtung der Unterlagen ein Kaufangebot mit festem Kaufpreis. Das Angebot ist [14] Tage ab Zugang bindend.
(3) Der Vertrag kommt erst mit Unterzeichnung des Forderungskauf- und Abtretungsvertrags durch beide Parteien zustande.
(4) Nebenwert ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen kein Kaufangebot abzugeben.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt vollständige und richtige Unterlagen zur Verfügung, insbesondere Nebenkostenabrechnungen, den Gewerbemietvertrag mit allen Nachträgen und Energieabrechnungen. Er erteilt erforderliche Auskünfte unverzüglich, bevollmächtigt Nebenwert bzw. die Partnerkanzlei im erforderlichen Umfang und informiert Nebenwert unverzüglich über Zahlungen, Gutschriften, Aufrechnungen oder Vereinbarungen des Vermieters, die die betroffenen Ansprüche berühren.
(2) Der Kunde versichert, dass die Ansprüche nicht bereits abgetreten, verpfändet, verglichen oder anderweitig geltend gemacht wurden und dass keine ihm bekannten Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Vermieters bestehen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine eigenen Verhandlungen oder Vergleiche über die betroffenen Ansprüche mit dem Vermieter zu führen und Zahlungen, die er auf abgetretene Ansprüche erhält, unverzüglich an Nebenwert weiterzuleiten.
§ 5 Kaufpreis
(1) Anfrage, Sichtung der Unterlagen und Kaufangebot sind für den Kunden kostenlos. Der Kunde zahlt an Nebenwert kein Entgelt; eine erfolgsabhängige Vergütung findet nicht statt.
(2) Der Kaufpreis ist ein im Einzelvertrag festgelegter Festbetrag. Er wird innerhalb von [10] Werktagen nach Wirksamwerden der Abtretung ausgezahlt.
(3) Der Kaufpreis ist endgültig. Setzt Nebenwert mehr oder weniger als den kalkulierten Betrag durch, bleibt dies ohne Auswirkung auf den Kaufpreis; eine Nachbeteiligung oder Rückzahlung findet nicht statt.
(4) Alle Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(5) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Abtretung und Forderungskauf
(1) Abgetreten werden ausschließlich die im jeweiligen Vertrag einzeln bezeichneten Ansprüche (Abrechnungsjahr, Position, Betrag). Das Mietverhältnis selbst bleibt unberührt.
(2) Der Kunde haftet für den rechtlichen Bestand der Ansprüche (Verität), insbesondere dafür, dass die übermittelten Unterlagen vollständig und richtig sind und die Ansprüche nicht bereits erfüllt, verjährt oder erloschen sind.
(3) Das Risiko der Durchsetzbarkeit und der Zahlungsfähigkeit des Vermieters (Bonität) trägt ab Wirksamwerden der Abtretung Nebenwert. Eine Rückzahlungspflicht des Kunden besteht nur, soweit der Anspruch wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden nicht besteht.
(4) Nebenwert ist berechtigt, die Abtretung dem Vermieter anzuzeigen.
(5) Nach Wirksamwerden der Abtretung macht Nebenwert die Ansprüche im eigenen Namen und nach eigenem Ermessen außergerichtlich oder gerichtlich geltend, schließt Vergleiche oder sieht von der Geltendmachung ab. Eine Zustimmung oder Information des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.
§ 7 Durchführung nach dem Kauf
(1) Nebenwert entscheidet allein über Art, Reihenfolge und Zeitpunkt der Geltendmachung der erworbenen Ansprüche. Ein Anspruch des Kunden auf Auskunft über den Verlauf besteht nicht.
(2) Erwirbt Nebenwert Ansprüche für mehrere Abrechnungszeiträume, beziehen sich diese ausschließlich auf die im Vertrag bezeichneten Zeiträume. Nebenwert darf hierfür die entsprechenden Abrechnungen und Energierechnungen vom Kunden anfordern.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, insbesondere Mietverträge, Abrechnungen und Konditionen, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.
(2) Die Weitergabe an die Partnerkanzlei, den Vermieter, Gerichte und Behörden im Rahmen der Anspruchsdurchsetzung ist zulässig.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für [3] Jahre nach Vertragsende fort.
§ 9 Haftung
(1) Nebenwert haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Nebenwert nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe des im jeweiligen Vertrag vereinbarten Kaufpreises.
(3) Eine Haftung für die Höhe eines Erstattungsanspruchs, für den Erfolg der Durchsetzung oder für Handlungen des Vermieters ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Forderungskauf- und Abtretungsverträge sind mit Auszahlung des Kaufpreises abgewickelt und nicht ordentlich kündbar.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.
(3) Vereitelt der Kunde nach Abtretung schuldhaft die Durchsetzung der erworbenen Ansprüche, haftet er Nebenwert auf Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der Datenschutzerklärung. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung der in den Unterlagen enthaltenen Daten Dritter berechtigt ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist [Sitz von Nebenwert], sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: August 2026