Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nebenwert GmbH – Prüfung, Durchsetzung und Ankauf von Rückforderungsansprüchen aus gewerblichen Nebenkostenabrechnungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Nebenwert GmbH (nachfolgend „Nebenwert") und ihren Kunden.
(2) Das Angebot von Nebenwert richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher sind vom Angebot ausgeschlossen.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Nebenwert stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Abtretungs- und Forderungskaufverträge, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Leistungen von Nebenwert
(1) Nebenwert bietet drei Leistungsmodelle an, die jeweils durch gesonderten Vertrag beauftragt werden:
a) CO₂ Express – Ermittlung und Geltendmachung des Erstattungsanspruchs des Kunden gegen den Vermieter nach § 8 CO2KostAufG auf Basis der Energieabrechnung des Kunden.
b) Prüfung & Rückforderung – kaufmännische und juristische Prüfung der Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Abrechnungsjahre anhand eines offengelegten Prüfkatalogs sowie erfolgsbasierte Durchsetzung der identifizierten Ansprüche gegenüber dem Vermieter im Namen des Kunden oder aus abgetretenem Recht.
c) Sofort-Auszahlung – Ankauf einzeln bezeichneter, bezifferter Rückforderungsansprüche gegen Zahlung eines festen Kaufpreises zuzüglich einer vertraglich vereinbarten Nachbeteiligung.
(2) Die kostenlose Erstprüfung ist unverbindlich. Nebenwert schuldet keinen bestimmten Erfolg; Beispielrechnungen und der Online-Rechner auf der Website sind unverbindlich.
(3) Die Durchsetzung erfolgt, soweit gesetzlich erforderlich, über eine mit Nebenwert kooperierende Rechtsanwaltskanzlei. Nebenwert erbringt keine über den jeweiligen Auftrag hinausgehende Rechtsberatung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Übermittlung von Unterlagen über die Website stellt ein Angebot des Kunden auf Durchführung der kostenlosen Erstprüfung dar.
(2) Nach Eingang vollständiger Unterlagen unterbreitet Nebenwert innerhalb von 24 Stunden (Werktage) ein Angebot zum jeweils passenden Leistungsmodell. Das Angebot ist [14] Tage ab Zugang bindend.
(3) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform (z. B. E-Mail, elektronische Signatur) zustande. Bei der Sofort-Auszahlung wird der Vertrag erst mit Unterzeichnung der Abtretungs- bzw. Forderungskaufvereinbarung wirksam.
(4) Nebenwert ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen kein Angebot abzugeben.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt vollständige und richtige Unterlagen zur Verfügung, insbesondere Nebenkostenabrechnungen, den Gewerbemietvertrag mit allen Nachträgen und Energieabrechnungen. Er erteilt erforderliche Auskünfte unverzüglich, bevollmächtigt Nebenwert bzw. die Partnerkanzlei im erforderlichen Umfang und informiert Nebenwert unverzüglich über Zahlungen, Gutschriften, Aufrechnungen oder Vereinbarungen des Vermieters, die die betroffenen Ansprüche berühren.
(2) Der Kunde versichert, dass die Ansprüche nicht bereits abgetreten, verpfändet, verglichen oder anderweitig geltend gemacht wurden und dass keine ihm bekannten Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Vermieters bestehen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine eigenen Verhandlungen oder Vergleiche über die betroffenen Ansprüche mit dem Vermieter zu führen und Zahlungen, die er auf abgetretene Ansprüche erhält, unverzüglich an Nebenwert weiterzuleiten.
§ 5 Vergütung
(1) Die Erstprüfung ist kostenlos.
(2) Für CO₂ Express und Prüfung & Rückforderung erfolgt die Vergütung von Nebenwert rein erfolgsabhängig durch Einbehalt: Von dem vom Vermieter tatsächlich erstatteten, gutgeschriebenen oder verrechneten Betrag (netto) behält Nebenwert 50 % als Erfolgsprovision ein und zahlt die verbleibenden 50 % an den Kunden aus. Eine gesonderte Zahlung des Kunden an Nebenwert findet nicht statt. Ohne Erfolg entfällt jede Vergütung; die Kosten der Prüfung und Durchsetzung einschließlich anwaltlicher Vertretung trägt Nebenwert vollständig. Erhält der Kunde die Erstattung unmittelbar vom Vermieter oder wird sie mit dessen Forderungen verrechnet, leitet er den auf Nebenwert entfallenden Anteil unverzüglich weiter.
(3) Bei der Sofort-Auszahlung werden Kaufpreis und Nachbeteiligung im Einzelvertrag festgelegt. Der Kaufpreis wird innerhalb von [10] Werktagen nach Wirksamwerden der Abtretung ausgezahlt. Die Nachbeteiligung wird fällig, sobald Nebenwert mehr als den im Vertrag kalkulierten Betrag durchsetzt.
(4) Alle Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(5) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Abtretung und Forderungskauf
(1) Abgetreten werden ausschließlich die im jeweiligen Vertrag einzeln bezeichneten Ansprüche (Abrechnungsjahr, Position, Betrag). Das Mietverhältnis selbst bleibt unberührt.
(2) Der Kunde haftet für den rechtlichen Bestand der Ansprüche (Verität), insbesondere dafür, dass die übermittelten Unterlagen vollständig und richtig sind und die Ansprüche nicht bereits erfüllt, verjährt oder erloschen sind.
(3) Das Risiko der Durchsetzbarkeit und der Zahlungsfähigkeit des Vermieters (Bonität) trägt bei der Sofort-Auszahlung Nebenwert. Eine Rückzahlungspflicht des Kunden besteht nur, soweit der Anspruch wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden nicht besteht.
(4) Nebenwert ist berechtigt, die Abtretung dem Vermieter anzuzeigen.
(5) Der Kunde stimmt zu, dass Nebenwert die Ansprüche nach eigenem Ermessen außergerichtlich oder gerichtlich geltend macht, Vergleiche schließt oder von der Geltendmachung absieht. Bei der erfolgsbasierten Rückforderung wird der Kunde vor Abschluss eines Vergleichs, der weniger als [80] % des identifizierten Anspruchs beträgt, informiert.
§ 7 Durchführung der Leistung
(1) Nebenwert entscheidet über Art, Reihenfolge und Zeitpunkt der Geltendmachung und hält den Kunden über wesentliche Schritte (Anschreiben an den Vermieter, Antwort, Vergleich, Klageerhebung) informiert.
(2) Mehrjährige Abtretungen (bis zu fünf Jahre) beziehen sich ausschließlich auf die im Vertrag bezeichneten künftigen Abrechnungszeiträume. Nebenwert darf hierfür jeweils die aktuellen Abrechnungen und Energierechnungen vom Kunden anfordern.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, insbesondere Mietverträge, Abrechnungen und Konditionen, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.
(2) Die Weitergabe an die Partnerkanzlei, den Vermieter, Gerichte und Behörden im Rahmen der Anspruchsdurchsetzung ist zulässig.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für [3] Jahre nach Vertragsende fort.
§ 9 Haftung
(1) Nebenwert haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Nebenwert nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Vergütung bzw. des Kaufpreises.
(3) Eine Haftung für die Höhe einer Rückforderung, für den Erfolg der Durchsetzung oder für Handlungen des Vermieters ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Prüfungs- und Rückforderungsauftrag läuft bis zur abschließenden Bearbeitung der beauftragten Ansprüche. Forderungskauf- und Abtretungsverträge sind für die vereinbarte Laufzeit fest abgeschlossen.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nicht erfüllt oder unrichtige Angaben gemacht hat.
(3) Kündigt der Kunde ohne wichtigen Grund oder vereitelt er die Durchsetzung, schuldet er Nebenwert die Vergütung, die bei ordnungsgemäßer Durchführung angefallen wäre, mindestens jedoch die nachgewiesenen Aufwendungen.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der Datenschutzerklärung. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung der in den Unterlagen enthaltenen Daten Dritter berechtigt ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist [Sitz von Nebenwert], sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: August 2026